Schützenhaus

Vermietung

Gerne können sie unserer Räumlichkeiten zu Zeiten außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten mieten
Als Grundlage dazu dient die folgende Gebührenordnung.

Wenn sie Interesse an einer Miete haben, nehmen sie gerne Kontakt zu uns auf.

Gebührenordnung Nutzung Schützenhaus

Stand: 01.01.2020

Gültig für alle Nutzer

  1. Miete:
    Wirtschaft: 100 €
    (ab 200 € Getränkeumsatz reduziert sich die Miete um 50 €)
    Schießhalle: 200 € (inkl. Wirtschaft)
    (ab 400 € Getränkeumsatz reduziert sich die Miete um 100 €) Die Miete (100 € bzw. 200 €) zuzüglich 100 € Kaution sind spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss zu entrichten.
  2. Reinigung:
    Wirtschaft: 20 €
    Schießhalle: 40 € (inkl. Wirtschaft)
    bzw. durch Eigenleistung zu erledigen
  3. Zuschlag Heizung (nur bei Bedarf)
    Wirtschaft: 10 €
    Schießhalle: 20 € (inkl. Wirtschaft)
  4. Getränke sind zwingend vom Verein zu beziehen.
    Die Abrechnung erfolgt zum aktuellen Kantinenpreis. Selbstbeschaffung von Schnaps und Sekt möglich.
  5. Teller/Besteck: 20 € – nicht für Vereinsmitglieder
  6. Rabatte: auf Miete:
    • Vereinsmitglieder: 25 %
    • Vereinsmitglieder mit Kantinendienst: 50 %
    auf Getränke:
    • Pro Sonderdienst (außerhalb regulärem Kantinenplan) innerhalb der letzten 12 Kalendermonate (vor der Feier) jeweils 25 %, höchstens jedoch 50 %
    Ein Übertrag der Rabatte ist ausschließlich auf den Ehegatten/Lebenspartner/Kind möglich (sofern Lebenspartner bzw. Kind selbst Vereinsmitglieder sind).
    Auf andere Personen scheidet ein Rabattübertrag aus. Ehrenmitglieder werden wie Vereinsmitglieder mit Kantinendienst behandelt.
  7. Müllentsorgung hat durch den Veranstalter zu erfolgen, ebenso die Reinigung der Warmhaltebehältnisse des Partyservices.